Impfen und Chippen

 

 

Wir freuen uns, wenn Sie mit dem Nachwuchs Ihrer Lieblinge zum Impfen und Chippen vorbeischauen.

 

Um Ihnen die Wartezeit zu ersparen, möchten wir Sie bitten, uns mindestens einen Tag vorher schon einmal folgende Daten per Mail oder Fax zukommen zulassen:

 

  • Ihren Namen und Adresse
  • Rasse
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Farbe
  • Namen des Kitten / Welpen

 

Sachkundetest NRW gem.§11

Neue Regeln für den Einsatz von Antibiotikum in der Tiermedizin

 

                       

Am 01. März 2018 ist eine Neufassung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung in Kraft getreten. Den Tierärzten/Tierärztinnen drohen bei Nichtbefolgen rechtliche Konsequenzen.

 

Was genau bedeutet das für Sie als Tierbesitzer und Ihr Tier?

 

Besteht der Verdacht einer bakteriellen Infektion darf der Einsatz von bestimmten Antibiotika nur noch nach der Entnahme eines Tupfers mit bakteriologischer Untersuchung erfolgen. Das gilt für alle Wirkstoffe die von einer anderen Tierart oder dem Menschen umgewidmet werden müssen, aber auch für jedes Cephalosporin der 3. und 4. Generation sowie Fluorchinolone. Von dieser Regelung sind insbesondere Katzenbesitzer betroffen, da der Einsatz von dem bekannten Langzeit-Antibiotikum Convenia damit nicht mehr ohne Tupfer möglich ist. Auch der Einsatz von dem nur einmal täglich zu verabreichenden Flurochinolon (z.B. Baytril) fällt darunter.

 

Das bedeutet nicht, dass kein Antibiotikum ohne die Entnahme eines Tupfers verabreicht werden kann, jedoch ist die Auswahl des Antibiotikums deutlich eingeschränkt und Sie als Tierbesitzer müssen öfter Medikamente verabreichen als vielleicht bisher üblich.

 

Da neben den betroffenen Wirkstoffen auch das Umwidmen von Antibiotika eingeschränkt wird, kann es vor allem im Bereich von Augenerkrankungen dazu kommen, dass ein Tupfer entnommen werden muss. Das gilt leider auch bei der Abgabe der gleichen Medikamente wie vor dem 01. März.

 

Sollte es bei Ihrem Tier nötig sein einen solchen Tupfer zu entnehmen, fallen dafür zusätzlich Kosten für das Untersuchungslabor an. Die Ergebnisse einer solchen Untersuchung liegen uns nach 3-7 Tagen vor, je nach Probenumfang und Wachstum der Keime. Deshalb ist es erlaubt, parallel zur Untersuchung die angedachte Therapie sofort zu beginnen. Die Kosten für die Laboruntersuchung entstehen allerdings in jedem Fall, auch wenn das Tier unter der Therapie schon auf dem Weg der Besserung ist.

 

 

 

 

 

 


 

 

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© Tierarztpraxis Dr. U. Peetz